elektronischer Zahlungsverkehr
- elektronischer Zahlungsverkehr
1. Begriff: Beleglose Erfassung und Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
- 2. Verfahren: a) Im zwischenbetrieblichen Zahlungsverkehr mit Banken, bei dem die Daten beleghaft eingereichter Zahlungsaufträge beim erstbeauftragten Kreditinstitut über Eingabeterminals auf elektronische Datenträger übertragen und anschließend im Datenträgeraustauschverfahren oder mittels ⇡ Datenfernübertragung an das endbegünstigte Institut weitergeleitet werden, das die eingehenden Aufträge ohne Erstellung eines Beleges auf dem Konto des Zahlungsempfängers gutschreibt.
- b) Im zwischenbetrieblichen Zahlungsverkehr mit Nichtbanken i.w.S., (1) bei dem der Bankkunde Lastschriften und Überweisungen in elektronischer Form ausstellt (⇡ Home Banking, Selbstbedienungsbank, Online-Dienste) und anschließend an die Kreditwirtschaft mittels Datenträgeraustausch oder Datenfernübertragung zur weiteren beleglosen Bearbeitung etc. leitet, (2) bei dem der Handel (Kartenakzeptant) die mit einer ⇡ Zahlungskarte ausgelösten Zahlungsvorgänge bereits an entsprechenden Terminals elektronisch erfasst (⇡ Point of Sale Banking, ⇡ Electronic Cash) und anschließend, wie oben beschrieben, an die Kreditwirtschaft zur Ausführung weiterleitet.
Lexikon der Economics.
2013.
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